Böck-Fröhlich | Rechtsanwälte
Johannes Herrgen
angestellter Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes Herrgen ist 1981 in München geboren, wo er auch als einer der besten seiner Jahrgangsstufe das Abitur machte. Nach pflichtgemäßer Ableistung des Wehrersatzdienstes startete Rechtsanwalt Johannes Herrgen seine berufliche Laufbahn zunächst mit einer kaufmännischen Ausbildung mit integriertem betriebswirtschaftlichem dualen Studium in einem bundesweit agierenden, mittelständischen Familienbetrieb.
Das Studium der Rechtswissenschaften hat Rechtsanwalt Johannes Herrgen an der juristischen Fakultät an der Universität Augsburg mit großem Erfolg absolviert und im Jahre 2010 seine juristische Ausbildung mit dem 2. Juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Rechtsanwalt Johannes Herrgen hat bereits reichlich Erfahrungen an verschiedenen beruflichen Stationen gesammelt. Er war unter anderem in der öffentlichen Staatsverwaltung in Bayern tätig sowie als selbstständiger Rechtsanwalt in München und er ist Mitgründer und Gesellschafter eines nachhaltigen IT-Unternehmens.
Im Jahr 2020 ist Rechtsanwalt Johannes Herrgen in die Kanzlei Böck-Fröhlich als angestellter Rechtsanwalt eingetreten und steht seither Mandanten unserer Kanzlei mit seinem juristischen Sachverstand zur Seite.
Rechtsanwalt Johannes Herrgen ist Liebhaber und Förderer der lokalen Kunst- und Musikszene.